EU-Bürger
Für EU-Bürger gelten dieselben Zulassungsverfahren wie für rumänische Staatsbürger.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Anerkennung der Studienzeugnisse (Abitur, BA, Master).
Diplome) durch das Nationale Zentrum für Gleichwertigkeit und Anerkennung von Diplomen
(https://www.cnred.edu.ro/ro).
USV Büro für Internationale Beziehungen bietet EU-Bürgern Unterstützung bei der Erlangung dieser Anerkennung.
indem sie ihre Dateien sammeln und an das Nationale Zentrum für Gleichwertigkeit und Anerkennung weiterleiten
des Diploms
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Unterlagen umfassen:
Für das Grundstudium:
- Bewerbungsformular – https://www.cnred.edu.ro/en/recognition-studies-european-citizensadmission-undergraduate-studies-in-Romania
- Nachweis über den Abschluss der weiterführenden Schule (Abitur/Zeugnis):
- Kopie der Dokumente in rumänischer/englischer/französischer/spanischer/italienischer Sprache
- Kopie und eine offizielle Übersetzung ins Rumänische für Dokumente in anderen Sprachen
- Nachweis über den Abschluss aller weiterführenden Schulstufen (Abschlusszeugnis/Zeugnis).
jeder Ebene): - Kopie für Dokumente in rumänischer/englischer/französischer/spanischer/italienischer Sprache
- Kopie und eine offizielle Übersetzung ins Rumänische für Dokumente in anderen Sprachen
Sonstige Unterlagen:
Pruebas de Aptitud para el Acceso a la Universidad aus Spanien, Vevaiosi Prosvasis für Panellinies Exetaseis – für allgemeine weiterführende Schulen – aus Griechenland, Scholastic Aptitude Test (SAT) oder ACT aus SUA – Kopie und eine offizielle Übersetzung ins Rumänische für Dokumente in anderen Sprachen als Englisch/Französisch/Spanisch/Italienisch
Ausweisdokument – Kopie (Reisepass, Personalausweis, Nachweis der rechtlichen Namensänderung, falls zutreffend, Kopie für Dokumente in rumänischer Sprache / Englisch / Französisch / Spanisch / Italienisch und autorisierte Übersetzung in Rumänisch für andere Sprachen
Diplome aus Italien, Griechenland, Spanien, Portugal und Zypern müssen mit der Apostille des Haager Übereinkommens von den Behörden des Landes versehen sein, das das Dokument ausgestellt hat.
Diplome, die in Ländern ausgestellt wurden, die nicht dem Haga-Apostille-Übereinkommen beigetreten sind, müssen dies tun
authentifiziert durch:
- Das Bildungsministerium und das Außenministerium des ausstellenden Landes, die rumänische Botschaft in diesem Land und das rumänische Außenministerium oder
- Das Bildungsministerium des ausstellenden Landes, die Botschaft des ausstellenden Landes in Rumänien und das Außenministerium Rumäniens.
Aufmerksamkeit!
- Dem rumänischen Bildungsministerium steht es frei, weitere Nachweise über das eigene Studium anzufordern.
- Fehlt eine der erforderlichen Unterlagen oder sind im Bewerbungsformular Leerstellen vorhanden, wird die Bewerbung nicht geprüft.
Nach Ausstellung der Anerkennungsurkunde durch das Nationale Zentrum für Gleichwertigkeit und Anerkennung von Diplomen gelten für den Kandidaten die gleichen Kalender- und Zulassungsbedingungen wie für rumänische Staatsbürger (einschließlich Anmeldung an der Fakultät, Unterlagen und mögliche Prüfungen oder Dateiwettbewerbe).
Die Studiensprache an der Stefan cel Mare University of Suceava ist Rumänisch. Ausländische Staatsbürger, die kein Rumänisch sprechen, müssen ein Vorbereitungsjahr der rumänischen Sprache absolvieren. Wer die rumänische Sprache beherrscht, muss einen Rumänisch-Eignungstest gemäß der vom Institut für rumänische Sprachen genehmigten Methodik bestehen (ausgenommen von diesem Sprachtest sind ausländische Staatsbürger, die mit Zertifikaten nachweisen, dass sie die rumänische Sprache mindestens vier Jahre lang gelernt haben). )
Nicht-EU
Ausländische Studienbewerber, die sich für ein Studium bewerben möchten, müssen ihre Unterlagen auf der Online-Plattform hochladen.
auf die über den folgenden Link zugegriffen werden kann: https://relint. USV .ro/about-romania/self-sponsored-students/
Registrierungsschritte:
Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hochgeladen haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Nachdem wir Ihre Bewerbungsunterlagen bearbeitet haben und Sie die Sprachtests und gegebenenfalls die Zulassungsprüfungen bestanden haben, senden wir Ihre Unterlagen an das rumänische Bildungsministerium, damit dieses den Zulassungsbescheid ausstellt oder die Unterlagen gegebenenfalls ablehnt. Wir verarbeiten keine unvollständigen Bewerbungsunterlagen.
Nachdem wir Ihnen mitgeteilt haben, dass das Bildungsministerium das Genehmigungsschreiben zum Studium ausgestellt hat, müssen Sie die Studiengebühr bezahlen und den Universitätsstudienvertrag unterzeichnen.
Sobald Sie die Zulassungsbescheinigungen erhalten haben, können Sie ein Visum vom Typ D/SD beantragen.
Sie können ein Visum online auf der untenstehenden Website beantragen
https://evisa.mae.ro/?lang=en-US#
Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wird, werden wir auf der Grundlage Ihres Antrags mit der Rückerstattung der Studiengebühren fortfahren.
Anmeldebedingungen:
Wenn frühere Studien nicht in Rumänien, einem Land der Europäischen Union oder in Übereinstimmung mit den zwischen Rumänien und Drittländern unterzeichneten Rechtshilfeabkommen abgeschlossen wurden, müssen diejenigen, die die vom Bildungsministerium ausgestellte Zulassungsbescheinigung erhalten haben, persönlich erscheinen und diese mitbringen Dokumente aus der Antragsakte im Original, von der rumänischen Botschaft im ausstellenden Land zur Beglaubigung beglaubigt oder mit einer Den Haager Apostille versehen.
Das akademische Jahr beginnt etwa am 1. Oktober
Unterkunft
Da die Einrichtung über eine begrenzte Anzahl an Unterkunftsmöglichkeiten für internationale Studierende verfügt, stehen Ihnen umso mehr Möglichkeiten zur Unterkunft zur Verfügung, je früher Sie in Suceava ankommen. Die Unterkunft kostet etwa 150 Euro pro Monat.
Bitte beachten Sie, dass in den Studiengebühren nicht die Kosten für die Unterkunft enthalten sind.